Obstliebhaber
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Unsere Probleme mit der Gemeinde Willendorf

Also im Ernst, in Willendorf kann man keinen Wohnsitz beim Gemeindeamt anmelden. Am 18.7.2022 ging ich mit einem ausgefüllten Formular in das Gemeindeamt und wollte eine Wohnsitzveränderung melden. Geht aus edv - technischen Gründen derzeit nicht, sagte mir die Gemeindebeamtin. Sprachlos verließ ich das Gemeindeamt, das ist leider echt kein Scherz, das ist die Realität! Den Hauptwohnsitz habe ich dann problemlos im Internet mit Handysignatur geändert.

 

Als wir 2010 in Willendorf eine Obstplantage anlegen wollten, hatten wir enorme Probleme mit der Gemeinde Willendorf. Ich habe diese Schwierigkeiten auf Seiten über den Obstbau geschildert. Ich will das jetzt ändern und unsere Probleme mit Bürgermeister und Gemeindevorstand auf dieser Seite zusammenfassen, da sie nicht auf fachlichen Seiten geschildert werden sollen.

Verstehen werden ich den Willendorfer Bürgermeister nie. Ich wollte damals viel landwirtschaftlichen Grund am Klammweg erwerben, um eine grosse Apfelplantage und ein grosses Erdbeerfeld anzulegen. Ich hätte ja für die Arbeiten einen Bauer und auch sonstige Landarbeiter gebraucht und wollte auch einen Raum für Gäste errichten. Willendorf hätte doch davon nur provitiert, auch wäre eine grossse Obstplantage am Klammweg landschaftlich schön gewesen, nun widmet er hingegen immer mehr landwirtschaftliche Flächen in Bauland um. Ich denke, der Bürgermeister hatte Angst, dass ich einem Günstling von ihm, einen Gemeinderat mit Heurigenbetrieb im Ortsgebiet "Geschäft hätte wegnehmen" können. Das Gegenteil wäre der Fall gewesen, man hätte wie in der modernen Wirtschaft üblich, wunderbar kooperieren können, das versteht halt die politische Führung von Willendorf nicht.

 

Im Jahre 2010 war die politische Führung in Willendorf unserer gepanten Obst - Plantage von Beginn an feindlich gesinnt. Im Jahr 2010 wollten wir einen professionellen Betrieb aufbauen und beantragten zu diesem Zweck, zunächst unser Haus zu vergrößeren. Wir haben ein, als erhaltenswertes Gebäude gewidmetes Haus von etwa 70m2, im Grünland, welches nach dem Gesetz ohne wenn und aber bis 130m2 ausgebaut werden darf. Dennoch lehnte die Gemeinde Willendorf mit 2 Bescheiden rechtswidrigerweise unseren Bauantrag ab und wußte ich als damals noch aktiver Rechtsanwalt, dass dies natürlich rechtswidrig und vor allem schikanös war und hat mir die niederösterreichische Landesregierung aufgrund meines Rechtsmittels mit Bescheid von 7.10.2010 sofort Recht gegeben, eine Rechtsverletzung meinerseits festgestellt und die bekämpften Bescheide der Gemeinde Willendorf sofort aufgehoben. Aufgrund dieses Bescheides der Aufsichtsbehörde mußte uns dann die Gemeinde Willendorf mit Bescheid vom 6. Dezember 2010 die Baubewilligung erteilen. Uns war aber damals die Lust auf einen landwirtschaftlichen Betrieb in dem unternehmensfeindlichen Willendorf gehörig vergangen und ich glaube, die politische Führung in Willendorf will nicht, dass Wiener hier unternehmerisch tätig werden. Es erkrankte auch ein Familienmitglied sehr schwer und unser Vorhaben war Geschichte.

 

Daraus sieht man aber, dass es in Niederösterreich von der politischen Führung der Gemeinden unerwünscht ist, dass Unternehmer, die nicht zu ihren Günstlingen zählen, unternehmerische Tätigkeiten im jeweiligen Gemeindegebiet entfalten, es sei denn, sie bezahlen großzügige Spenden an die Gemeinde, was offen - also vor Zeugen - gesagt wird.

 

Die Rechts(un)kenntnisse des Herrn Bürgermeisters und des Gemeinderates regen mich auch nicht mehr auf und ich bin froh, wenn ich nichts mehr von den Gemeindeorganen sehe oder höre. Ich für meinen Teil gehe diesen aus dem Weg, so gut es eben geht, doch mußte das so kommen?

Wir müssen regelmäßig unser Grundstück kontollieren, weil wir die Bäume anschauen und bekanntlich in Willendorf nicht nur Freunde haben und ich um die Bäume und Haus, etc, oft ernsthaft besorgt bin. Die politischen Führung in Willendorf, der erst im Sommer 2017 der Verfassungsgerichtshof (!) einen Flächenwidmungsplan aufgehoben hat, dürfte nicht nur gegen uns rechtswidrig vorgehen.

 

Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ist vom 28.6.2017 und wurde sogar vom Bundeskanzleramt im Internet publiziert. Die Geschäftszahl ist VfGH V 4/2017 ( Erkenntnis ) und kommt der Verfassungsgerichtshof zu folgender Entscheidung: "1.Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Willendorf in der Fassung des Gemeinderates vom 7. Dezember 2012 ist daher, soweit er für das Grundstück 914/20, KG Willendorf, die Widmung "Grünland Land- und Forstwirtschaft" festlegt, als gesetzwidrig aufzuheben.

2. Die Verpflichtung der Niederösterreichischen Landesregierung zur unverzüglichen Kundmachung der Aufhebung erfließt aus Art. 139 Abs 5 erster Satz der Bundesverfassung. Sie können den Gesamttext dieser Entscheidung lesen, wenn Sie in die Google - Suchmaschine die Key - Words "Baurecht + Willendorf" eingeben. Sie sagt auch viel über die politische Führung der Gemeinde Willendorf aus. Schade, aber ich werde niemals vergessen können, was uns 2010 Bürgermeister und Gemeindevorstand alles anschauen hat lassen.

 

Ich muss sagen, ich kannte bis 2010 keine wirkliche Angst vor Menschen oder Behörden, die Willendorfer politische Führungsgruppe sorgte 2010 dafür, das ich wirklich Angst um meinen Besitz und Übergriffe erlebte. Es ist nichts passiert, aber ich fahre seit dieser Zeit nicht mehr so gerne nach Willendorf, wo ich mich sonst in schwierigen Zeiten zurück gezogen habe. Ich kann nichts dagegen tun, wenn ich die Mitglieder des Gemeindevorstandes sehe, kommen mir diese Bilder hoch und ich werde dies nie vergessen können. Ich habe auch das Pech, dass gerade die Vize - Bürgermeisterin zwar weit weg von meinem Grund aber in Sichtkontakt ihr Haus hat und ich beim Einkaufen natürlich unvermeidlich immer auf Leute aus dieser Gruppe stoße. Auch wenn es pathetisch klingt, mein Grundstück in Willendorf war für mich wohl 40 Jahre der schönste Fleck auf dieser Erde, was sich seit 2010 gewaltig geändert hat.

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© Walter Dreischütz